Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Lars Bofinger
Gartenanlagen und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie
vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt.
2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
3) Ausdrücklich widerspricht die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen
Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die von unserem Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei
Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch Lars Bofinger Gartenanlagen schriftlich zugestimmt.
4) Die von der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen unterbreiteten Angebote
gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
5) Zeichnungen, Pläne und Leistungsverzeichnisse die von der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen erstellt
wurden, sind deren Eigentum. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an
Dritte weitergegeben werden. Sollte das Angebot nicht zur Ausführung kommen, dürfen weder vom Kunden noch
von Dritten die zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen vervielfältig oder danach gebaut werden und sind
der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen unaufgefordert zurück zu geben. Werden die Unterlagen dennoch
genutzt, steht es der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen frei, den Aufwand für Planung und Zeichnungen in
Rechnung zu stellen.
Der Absatz 5 tritt außer Kraft, wenn der Kunde mit der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen einen schriftlichen
Planungs- und Beratungsvertrag abgeschlossen hat.
§2 Vertragsabschluss
1 Die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen hält sich an abgegebene Angebote bis zu zwei Wochen
gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren
Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich
diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung vorliegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird schriftlich durch einen gültigen Bauvertrag
vor Beginn der Dienstleistungen erklärt, dieser muss vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet sein.
Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
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Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der
Annahmeerklärung verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere
Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
3 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und / oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14
Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. Die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen ist nach billigendem Ermessen dann
berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu
berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung separat geregelt.
4 Die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen behält sich vor, eine Sicherheitsleistung von 75% des
Materialpreises vor Beginn der Baustelle oder Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen. Werden
diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der Material- bzw. Abschlags- oder Schlussrechnung, sämtliche
gelieferten Materialien im Besitz der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen. Genauso bleiben sämtliche durch uns
entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Abschlags- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
Die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen bittet darum, Rechnungen innerhalb der vereinbarten Fristen, beginnend
ab Rechnungsdatum, zu bezahlen. Unsere
Mahngebühren betragen 10,
– EUR für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) und 25,
–
EUR für die zweite Mahnung. Nach Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden die banküblichen Zinsen,
mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10% p. a. berechnet.
Zu den Vertragsbedingungen gehört eine Anzahlung für die Materialbeschaffung in Höhe von 50% des Netto
Auftragswertes. Diese ist vorab nach Vereinbarung; vor Beginn der Baumaßnahmen, ab Rechnungsdatum, auf
das Konto der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen, vom Auftraggeber zu leisten. Sollte vor Ausstellung der
Abschlagszahlung dennoch mit den Baumaßnahmen begonnen werden; die Abschlagszahlung während der
Bauarbeiten erfolgen und im Bauvertrag oder Angebot wurden durch den Auftraggeber Skontoabzüge
ausgewiesen, gewährt die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen mit der Schlussliquidation keinen Skontoabzug.
Unberechtigt abgezogenes Skonto kann und wird von der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen nachgefordert.
3 Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende
4 gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
5 Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch uns anerkannt wurden.
6 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir
berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten
Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist, bei untätig bleiben unserer Kunden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu fordern.
7 Soweit nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige
Arbeitsstunden mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundensatz berechnet.
7) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren
Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
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5 Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinausgehende Leistungen, so
werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportberichte und Lieferscheine nachgewiesen; diese
Leistungen sind, soweit diese Gewährung nicht schriftlich vereinbart wurde, nicht skontierbar.
6 Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und eingebauten Mengen
(Aufmaß nach Abschluss der Baumaßnahmen), Einheitspreisvertrag.
$4 Ausführungs- und Lieferpflichten
1) Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und
unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg,
kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw.
Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw.
Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw.
Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
8 Teilleistungen und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
9 Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen an Die
gängigen Vorschriften, sowie an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
10 Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und
das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
11 Der Kunde hat der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und
Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt allein der Auftraggeber.
12 Wir behalten uns vor, die im Bauvertrag und Ausführungsangebot vereinbarten Arbeiten ggf. auch durch
einen von der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen beauftragten Subunternehmer ausführen zu lassen.
§5 Maße und Muster
1 Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten
zulässigerweise abweichen können.
2 Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern
und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen, Holz, Keramik) abweichen. Dies ist kein
Reklamationsgrund.
§6 Abnahme
1 Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam
mit der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit
Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung als abgenommen.
2 Auf schriftliches Verlangen der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen sind auch Teile der Leistungen
innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abzunehmen. Wird vom Auftraggeber keine gemeinsame Abnahme
verlangt, gilt die Teilleistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Datum der Aufforderung zur Abnahme als
abgenommen.
§7 Garantie und Gewährleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7 Eine Anwuchs Garantie für Pflanzen, Saatarbeiten/Rollrasen kann nur bei Vergabe einer
Fertigstellungspflege in Sinne der DIN 18916 an die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen übernommen werden.
Diese Fertigstellungspflege stellt in sich eine eigene Leistung dar und ist dementsprechend gesondert zu
vergüten. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der
Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach
Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie
ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls rechtzeitig
entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen,
vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
8 Die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im
Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den dazugehörigen Plänen
vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Im
Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB /B zu verweisen.
13 Es gelten die Gewährleistungsfristen gem. §
13 Nr. 4 VOB/B.
14 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum
wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag
zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen
Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren
Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
15 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der
Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache.
§8 Pflichten des Auftraggebers/ Kunden
3 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o. ä.
werden vom Auftraggeber rechtzeitig, unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Dazu zählen
auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere
Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens. Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Lars Bofinger
Gartenanlagen für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei
4 Haftung übernehmen.
5 Leistungen, wie Gutachten, Berechtigungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen
(sogenannte Planungsleistungen), zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt. Diese
Vergütung wird pauschalisiert und richtet sich nach dem Umfang der Leistung bzw. nach dem Planungsaufwand.
Bei einer späteren Beauftragung / Auftragserteilung der geplanten Arbeiten wird diese Vergütung zu 50%
gutgeschrieben.
3 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann die Firma Lars Bofinger Gartenanlagen keine
Garantie übernehmen.
4 Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder ein Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach
Beginn der Benutzung als erfolgt.
§9 Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine
Gerichtsstand der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen (Amtsgericht
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Stuttgart). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine
Gerichtsstand der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen (Amtsgericht Stuttgart).
9 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.
10 Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
11 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lars Bofinger Gartenanlagen werden auch dann
Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
13. Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle
Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle
Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Stand:
14. Bild-, Video-, Tondokumente
Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme
anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Oktober 2023
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